3-G-REGELN
Die neue Verordnung tritt mit 19.05.2021 in Kraft, in der SPORTUNION Taiskirchen halten wir uns dabei an die generellen Vorgaben für Sport, Gasthaus, Theater, etc.
Wir bitten daher ALLE die 3-G-Regel in Eigenverantwortung einzuhalten um zukünftig wieder gemeinsam sportlich aktiv sein zu können.
GETESTET
- Negative Selbsttests mit einer Erfassung des Ergebnisses in einem behördlichen Datenerfassungssystem sind 24 Stunden gültig.
- Antigen-Tests (z. B. Teststraße, Apotheke) gelten 48 Stunden.
- PCR-Tests gelten 72 Stunden.
- Tests durch die Schule können in Anspruch genommen werden, sofern diese behördlich erfasst werden
- Der Testnachweis gilt digital und auf Papier.
GEIMPFT
- Teilgeimpfte sind ab dem 22. Tag nach Erstimpfung von der Testpflicht befreit, für maximal drei Monate.
- Nach der zweiten Impfung verlängert sich der Gültigkeitszeitraum auf neun Monate ab dem ersten Stich.
- Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z. B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt neun Monate ab dem Tag der Impfung.
- Bei den Impfungen gelten Impfpass, Impfkarte oder Ausdruck.
GENESEN
- Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung neun Monate lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.
- Genesene sind ab dem Zeitpunkt der Genesung ein halbes Jahr lang von der Testpflicht befreit, es gelten der Absonderungsbescheid bzw. ein Attest.
- Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt.