COVID-19-Präventionskonzept der Union Taiskirchen

COVID-19-Präventionskonzept gem. § 8 Abs. 2 COVID-19-Lockerungsverordnung 19052021 zur ordnungsgemäßen Durchführung des Trainings- und Spielbetriebes

COVID-19-Verhaltensregeln für Zuschauer und Spieler von der Union Taiskirchen

ALLGEMEIN:

  • Die 3-G-Regel gilt beim Eintritt ab 10 Jahren (getestet, genesen oder geimpft – als Eintrittsschlüssel für die Sportstätte)
    • Antigentest zur Eigenanwendung mit digitaler Lösung: 24h gültig
    • Nachweis eines Antigentests von einer befugten Stelle: 48hgültig
    • Nachweis eines PCR Tests von einer befugten Stelle: 72h gültig
    • Ausnahmsweise einen Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht vor Ort–einmalig gültig
    • Schultests werden anerkannt: 48h gültig
    • Weitere Eintrittsregel siehe www.sozialministerium.at
  • ab 14 Jahren verpflichtendes Tragen einer FFP2-Maske beim Betreten der
  • Sportanlage und während des gesamten Aufenthalts- von 6 bis 14 Jahren reicht ein Mund-Nasen-Schutz (Ausnahme: Spieler und Trainer während des Trainings)
  • 2 METER Abstand im gesamten Stadion – STEH- und SITZPLÄTZE
  • Hierzu die ausgehängten Stadionpläne zu befolgen und einzuhalten sind
  • Tribüne – nur jeder 2. Sitz darf besetzt werden ( Ausnahme: häusliche Gemeinschaft)
  • ABSTAND halten bei den Getränke- und Essensausgabestellen
  • Händeschütteln und Umarmungen vermeiden
  • Niesen und Husten in die Armbeuge
  • Bei Krankheitssymptomen bitte das Gelände verlassen und die Gesundheitsbehörde verständigen (Hotline 1450)
  • Eintragung in die Anwesenheitsliste bei allen die länger als 15 min am Gelände sind
  • Sperrstunde 22:00

TRAININGSBETRIEB:

  • um am Training teilnehmen zu können, darf der Spieler keinerlei Anzeichen oder Symptome, die auf eine Covid19-Infektion hinweisen, haben
  • (Ausnahme: Unterschreitung des 2m-Abstands zur Hilfeleistung und/oder bei medizinischen „Notfällen“)
  • sollte ein Spieler nachweislich aufgrund eines positiven Antikörpertests (Neutralisationstest) oder medizinischen Attests, eine FFP2-MASKEN- bzw. MNS-Befreiung haben, ist diese dem Trainer VOR dem ersten Training in schriftlicher Form vorzulegen
  • dient als Nachweis im Falle einer behördlichen Kontrolle
  • -DOKUMENTATION DER ANWESENHEIT
  • Anwesenheitslisten des Trainingsbetriebs sind lückenlos von jedem Trainer zu führen

REGELUNGEN ZUM UMGANG MIT COVID19

!!! Jegliche Auffälligkeiten eines Vereinsmitglieds bzw. im nahen Umfeld des Vereinsmitglieds sind unverzüglich dem Verein zu melden!!!

  • Vereinsmitglied Covid19 positiv
    • Meldepflicht beim Verein
  • Vereinsmitglied als K1-Kontaktperson
    • Meldepflicht beim Verein

Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften trotz Abmahnung behält es sich der Verein vor, das unbelehrbare Vereinsmitglied zu sanktionieren!

 

Behördliche Strafen, die nachweislich demjenigen Vereinsmitglied zu zuteilen sind, werden diesem 1:1 weitergegeben bzw. verrechnet. 

Der Verein ist in so einem Fall schadlos zu halten!

Wir bitten alle Zuschauer um vernünftigen Umgang mit der besonderen Situation und setzen auf eigenverantwortliches Handeln, damit der Ball rollen kann – DANKE!

 

Union Taiskirchen